Die nachfolgenden Änderungen beziehen sich immer auf die derzeit gültige Satzung vom 05.07.2016.
Wir beantragen, dass § 5 Abs. 1 Satz 2 wie folgt geändert wird: „Eine Fraktion muss mindestens zwei Mitglieder haben“.
Wir beantragen, dass bei § 6 Abs. 2 der Halbsatz „(…), das gilt nicht für den Rechnungsprüfungsausschuss.“, gestrichen wird.
Wir beantragen, dass die Angelegenheiten der städtischen Eigenbetriebe in einen eigenen „Werkausschuss“ übertragen werden und dieser damit die Aufgaben aus § 8 Abs. 3 Lit. j übernimmt.
Wir beantragen, dass § 14 Abs. 1 wie folgt geändert wird: „Der erste Bürgermeister beruft mindestens dreimal jährlich, (…). Teilbürgerversammlungen (…) werden ebenfalls mindestens zweimal jährlich durchgeführt.“
Wir beantragen, dass IV. § 19 Abs. 2 dahingehend erweitert wird, dass zunächst die Sitzungen des Stadtrates – und noch nicht der Ausschüsse – per Live-Stream übertragen werden. Die entsprechenden Datenschutzrichtlinien sind analog der Stadt München (vgl. https://kommunal.de/livestream-diskussion) umzusetzen. „Die öffentlichen Sitzungen des Stadtrates – nicht aber der Ausschüsse – werden im öffentlichen Live-Stream übertragen. Die Datenschutzrichtlinien werden analog der Stadt München (Stand 05.05.2020) umgesetzt.“
Wir beantragen, dass § 21 Abs. 2 Satz 4 wie folgt ergänzt wird und ein Satz 5 eingefügt wird: „Sie beginnen regelmäßig um 19.00 Uhr und enden spätestens um 23.00 Uhr. Ab 23.00 Uhr ist der Stadtrat und seine Ausschüsse nicht mehr beschlussfähig.“
Wir beantragen, dass § 23 Abs. 1 wie folgt ergänzt wird: „Sämtliche Unterlagen, die dem Stadtrat für öffentliche Sitzungen zur Verfügung gestellt werden und die nicht der Geheimhaltung unterliegen, werden auf der Internetseite der Stadt Grafing öffentlich zugänglich eingestellt.“
Wir beantragen, dass § 32 Abs. 4 wie folgt geändert wird: „Die Niederschriften des Stadtrates und der Ausschüsse sind innerhalb von 15 Werktagen nach der Sitzung anzufertigen, vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen und dann unverzüglich an die Stadträte und Stadträtinnen weiterzuleiten. Dies gilt analog auch für die Protokolle der nicht-öffentlichen-Sitzungen. Die Niederschriften sind vom Stadtrat zu genehmigen.“
geschäftsordnung (PDF, 279 kB)
WAS WURDE DARAUS:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/ebersberg/politik-in-grafing-effizienter-beraten-1.4937040